Ablauf und Wissenswertes:
Ablauf:
- Verschaffe dir einen Überblick auf der Webseite! (Bei nichtauffinden kontaktiere mich – der Mietkatalog wird ständig erweitert!)
- Was benötigst du?
- Wann möchtest du die Geräte abholen?
- Wie lange wirst du die Geräte voraussichtlich leihen?
- Kontakt per Kontaktformular, E-Mail oder WhatsApp möglich. (Werktags von 07:00 bis 15:00 leider berufsbedingt nicht erreichbar).
Bei Abholung des Mietgegenstandes:
- amtlicher Lichtbildausweis: Personalausweis oder Reisepass
- Kaution wird in bar bei Abholung hinterlegt
- Mietvertrag wird erstellt / unterschreiben
- kurze Einschulung bei Übergabe (Bedienungsanleitung kann mitgegeben werden)
Während deinem Projekt:
- sachgemäße Verwendung
- ordnungsgemäße, trockene Lagerung
- sichere Verwahrung vor Fremdnutzung und Diebstahl
- Reinigung und Wartung
Nach Fertigstellung deines Projektes:
- Rückgabe der Artikel in ordnungsgemäßem Zustand!
- Bezahlung nur mit Bargeld möglich!
- Abrechnung von Verbrauchsmaterial und Verschleiß bei Rückgabe.
Sollten deine Arbeiten länger dauern als erwartet:
- Gib bitte rechtzeitig Bescheid! Wenn kein Nachmieter den Artikel benötigt, kannst du es selbstverständlich länger nutzen.
Bei Schäden:
- Sollte ein Gerät während der Nutzung defekt werden, wird für deine Mietdauer versucht ein Ersatzgerät zu beschaffen.
- Bei Überbeanspruchung oder nicht sachgemäßen Gebrauch ist das Gerät in seiner Funktion vom Mieter wiederherzustellen, oder zu ersetzen. Es kann dazu die Kaution in Anspruch genommen werden. Sollte die Kaution dafür nicht ausreichen, sind die Kosten vom Mieter zu tragen. Dies gilt auch bei Diebstahl oder Verlust des Gerätes.
Mietpreise:
Die angegebenen Mietpreise sind incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer nach §19 UstG.
Mietrechnungen sind spätestens bei der Maschinenrückgabe fällig und sofort zu bezahlen (bar).
„Auf Lieferschein“ ist nicht möglich!
Miettag:
Bereitstellung der reservierten Geräte an den Öffnungszeiten oder nach Rücksprache.
Wochenenddeal beginnt am Freitag und endet am Montag.
Die vereinbarte späteste mögliche Rückgabezeit ist auf dem Mietvertrag festgehalten.
Rabatt:
Nur für Stammkunden oder mit leihdirwas.com Gutscheinen.
Mindestmietzeit:
Mindestens eine Tagesmiete.
Stunden- oder Kurzzeittarife werden nicht angeboten.
Kaution:
Die Kaution ist bei Mietbeginn in bar zu entrichten.
Reservierung:
Die Reservierung ist per Kontaktformular, E-Mail oder WhatsApp möglich.
Werktags von 07:00 bis 15:00 leider berufsbedingt nicht erreichbar.
Neukunden – Legitimation:
Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, aus dem die gegenwärtige Meldeadresse hervorgeht.
Kunden mit ausländischen Ausweispapieren - Nachweis per Meldebestätigung oder anderen Dokumenten in denen die Meldeadresse angegeben ist. Ansonsten ist die Kaution nur in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände möglich!
„Wir bitten um Verständnis, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass im Schadensfall bei nicht in Deutschland gemeldeten Mitbürgern wegen des fehlenden Nachweises über den Wohnsitz eine Strafverfolgung nur sehr schwer möglich ist.“
Mietzeitverlängerung:
Praxis: In der Regel genügt eine kurze Nachricht mit Rückantwort, wenn wir aber das Gefühl haben, uns Sorgen machen zu müssen, dann bestehen wir auf eine schriftliche Ankündigung der beabsichtigten Mietzeitverlängerung.
Rechtliche Seite: Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per E-Mail angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.
Zustand der Geräte bei Vertragsbeginn:
Die Mietgeräte werden in der Regel betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden im Mietvertrag schriftlich fixiert.
Zustand der Geräte bei der Rückgabe:
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Für vom Kunden bewusst nicht gereinigte und grob verschmutzte Geräte kann ein Reinigungszuschlag in Höhe von mindestens 30% des Tagesmietpreises erhoben werden.
„Natürlich wissen wir, dass Sie als Kunde oftmals nicht die technischen Möglichkeiten haben, ein Gerät akkurat zu reinigen, es reicht daher eine zumutbare Grobreinigung. Wer allerdings selbst dazu zu faul ist, aus welchen Gründen auch immer, der muss für diese zusätzliche Dienstleistung bezahlen.“
Bei manchen Maschinen ist eine Reinigungspauschale zwingend vorgesehen, kann aber bei einwandfrei gereinigtem Rückgabezustand der jeweiligen Maschine auch erlassen werden.
Entsorgung von Staubsäcken:
Staubsäcke (z.B. von Schleifmaschinen, etc.) sind bitte völlig geleert zurückzugeben.
Saugbeutel von Industriesaugern sind vom Kunden selbst zu entsorgen.
Bei Nichtbeachtung wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von € 20,00 je Staubsack oder Saugbeutel berechnet. Wir bitten um Verständnis.
Wirkungsgarantie:
Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte und Maschinen (z.B. Abfräsen von Bodenklebern, etc.) wird nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.
Technische Mängel während der Mietzeit:
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden.
Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht, wird aber nach Möglichkeit umgehend von uns organisiert.
Zugleich erkennen wir Mängel nicht an, die erst bei Rückgabe gemeldet werden.
„Mängel können jederzeit sofort per E-Mail info@leihdirwas.com oder per WhatsApp +491771737345 gemeldet werden“.
Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt, denn der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.
„Natürlich wissen wir, dass jede Maschine irgendwann das zeitliche segnet, immerhin handelt es sich bei Ihrem Mietgerät in der Regel um ein mittlerweile gebrauchtes Gerät. In solchen Fällen werden Sie sicher nicht zur Kasse gebeten. Wenn Ihnen aber z.B. ein Bohrhammer vom Gerüst fällt und zerbricht, da kann man beim besten Willen nicht mehr von allgemeinen Gebrauchsspuren sprechen.“
Auch wird man bei offensichtlich überbelasteten Maschinen wohl einen Schadensersatz geltend machen, denn auch Handwerksmaschinen sind ebenso wie Sie persönlich nicht in der Lage, stundenlang ohne die geringste Arbeitspause zu funktionieren.
Eine klassische Überbeanspruchung ist z.B. der Einsatz eines Hand-Betonschleifers unter massivem Anpressdruck, da sind dann gleich mal ca. € 500,- für ein neues Getriebe samt Anker fällig.
Offensichtlich durch unsachgemäßen Gebrauch geplatzte Druckschläuche, Staubsäcke, Staubbeutel, etc. sind vom Mieter zu ersetzen (es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert).
Es gelten bei allen Ersatzteilbeschaffungen die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller bzw. der Geräte-Fachhändler.
Technische Hilfe:
Bei Problemen mit Mietgeräten können Sie uns unter der Telefonnummer +491771737345 anrufen. Bei nicht Erreichbarkeit rufen wir so schnell wie möglich zurück. Dadurch, dass das Geschäft Nebenberuflich betrieben wird, kann es leider auch mal länger dauern.
Haftung:
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.
Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit oder Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).
„Oft hören wir bei der Rückgabe, dass man wegen der Nachbarn gar nicht hätte arbeiten können, also sei wohl auch keine Miete fällig…
…doch! Wenn Sie ein Hotelzimmer mieten, die ganze Nacht aber in der Hotelbar sitzen und dann frühmorgens auschecken, dann erwarten Sie doch auch nicht, dass das Hotelzimmer umsonst war!
Ok… vielleicht umsonst, aber sicher nicht kostenlos.“
Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Versicherung:
Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände haften.
HINWEIS ZU DEN ALLGEMEINEN RUHEZEITEN IN DER GEMEINDE SAALDORF-SURHEIM (2024):
Wann ist Mittagsruhe/Nachtruhe?
Allgemeine Ruhezeiten sind die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt auch Ruhezeit.
Die Hausverwaltung darf Ihnen zum Beispiel auch eine Mittagsruhe vorschreiben. Mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag geben Sie ihre Zustimmung. Zimmerlautstärke ist auch mittags erlaubt.
Was ist eine unzumutbare Lärmbelästigung?
Das Gehör von Menschen unterscheidet sich je nach Person. Was für den einen noch in Ordnung ist, bedeutet eine große Lärmbelästigung für den anderen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier immer unerlässlich.
Lärmbelästigung durch Baustelle oder Rasenmäher.
In Deutschland gilt zum Schutz vor Lärmbelästigung in Wohngebieten die Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung. Viele kennen sie auch als 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie verbietet den Einsatz von Geräten und Maschinen im Freien wie Rasenmäher, Grastrimmer, Laubbläser und Baumaschinen an Sonn- und Feiertagen. An Werktagen dürfen Sie die genannten Geräte zwischen 20 und 7 Uhr nicht anmachen.
Handwerkerlärm / Renovierungslärm zitiert aus „www.anwaltonline.com“:
„Durch Handwerker oder Renovierungsarbeiten verursachter Lärm ist vom Mieter in Grenzen hinzunehmen. Im Allgemeinen sind vom Lärmverursacher die Ruhezeiten zu beachten, in diesen Zeiten sollte der Lärm also vermieden werden. Bei einer Ausnahmesituation wie z.B. bei einem Umzug oder Renovierung kann Lärm auch während der Mittagsruhe (13-15 Uhr) zulässig sein. Lärmimmissionen von benachbarten Baustellen sind gleichfalls hinzunehmen.
Gerade beim lediglich temporären Charakter von Renovierungsarbeiten ist eine erhöhte Lärmentwicklung für einen solchen begrenzten Zeitraum zu dulden. Der Verursacher ist jedoch gleichfalls an das Gebot der Rücksichtnahme gebunden und muss somit Sorge tragen, dass die Arbeiten möglichst zügig abgeschlossen werden, um die Dauer der Belästigung zu minimieren.
Die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten. Der Lärm muss somit abends beendet sein und die Arbeiten sind i.d.R. während der Mittagsruhe zu unterbrechen; an Sonn- und Feiertagen müssen die Arbeiten ebenfalls unterlassen werden, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt (z.B. Wasserrohrbruch).“
